Pornographie

Pornographie

Pornos sind eine komplizierte Sache – jedenfalls in Deutschland. Da sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, daß einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen nicht reglementiert werden muß.

Der Gesetzgeber sieht das anders. Bei dem Versuch, Kinder vor sexuellem Mißbrauch zu schützen, hat man dieselben mit dem Bade ausgeschüttet und die Erwachsenen gleich mit.

Wir dürfen Dir im Laden das Toy und andere Pornomagazine verkaufen, wenn wir kontrollieren, daß Du über 18 Jahre alt bist. Wir dürfen sie Dir aber nicht per Post schicken, selbst wenn wir Deine Geburtsurkunde vorliegen hätten! Es könnte ja ein Minderjähriger das Magazin dem Briefträger aus der Tasche klauen und durch Pornographie irreparablen seelischen Schaden erleiden – furchtbar, diese Vorstellung!

Wenn Du allerdings einen Gewerbeschein hast und Magazine und DVDs weiterverkaufst, gilt das alles nicht. Verstehst Du das? Wir nicht!

Andere europäische Staaten sind da wesentlich fortschrittlicher in der Gesetzgebung. Allerdings blockiert die Hysterie über Kinderpornos jede sachliche Diskussion dieses zugegebenermaßen heiklen Themas.

Das heißt im Klartext: DVDs, Videos und Magazine führen wir zwar, aber nur im Ladengeschäft in Bremen! Und da kommst Du nur nach vorheriger Ausweiskontrolle, Staatsbürgerschaftstest und Leibesvisitation rein.

In unserem Katalogkapitel »Adult« findest Du im übrigen Grußkarten und Bücher. Hier steht der künstlerische Aspekt im Vordergrund, weswegen der Verkauf erlaubt bleibt. Allerdings halten sich hartnäckig Gerüchte, daß man Mike Gordens »Empath« beispielsweise auch als Einhandliteratur nutzen könnte. Aber Du bist ja ein braver Junge und tust so etwas nicht!

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